Kaum eine Frage beschäftigt Patientinnen und Patienten so sehr wie die nach den Kosten – und kaum ein Thema ist so unübersichtlich. Das liegt am System: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt beim Zahnersatz keinen prozentualen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag, der sich allein nach Ihrem Befund richtet.
Auf dieser Seite erklären wir, wie dieses System funktioniert, wovon die Höhe Ihres Eigenanteils abhängt und an welchen Stellen Sie ihn selbst beeinflussen können. Konkrete Zahlen für Ihren Fall stehen immer im Heil- und Kostenplan, den Sie vor jeder Behandlung von uns bekommen – ohne Ihre Zustimmung beginnt bei uns keine Behandlung, die Kosten verursacht.
Das Festzuschuss-Prinzip
Der wichtigste Satz zum Verständnis: Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Für denselben Befund zahlt die Kasse also immer denselben Betrag – unabhängig davon, ob Sie sich für die einfachste oder die hochwertigste Lösung entscheiden.
Regelversorgung
Die medizinisch ausreichende Standardversorgung für Ihren Befund. Der Festzuschuss deckt hier den größten Teil der Kosten ab; es bleibt ein überschaubarer Eigenanteil.
Gleichartige Versorgung
Die Regelversorgung, ergänzt um zusätzliche Leistungen – etwa eine Verblendung dort, wo die Kasse keine vorsieht. Sie erhalten denselben Festzuschuss und tragen die Mehrkosten.
Andersartige Versorgung
Eine grundlegend andere Lösung als die Regelversorgung – zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, die Rechnung erfolgt nach privater Gebührenordnung.
Praktisch heißt das: Eine hochwertigere Versorgung kostet Sie die Differenz – nicht das Vielfache. Ob sich dieser Aufpreis in Ihrem Fall lohnt, besprechen wir offen und ohne Drängen. Mehr zu den Versorgungsformen finden Sie auf unserer Seite Zahnersatz.
Ihr Bonusheft – der wirksamste Hebel
Der Grundzuschuss beträgt seit Oktober 2020 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft nachweist, bekommt mehr:
Dafür genügt bei Erwachsenen ein Untersuchungstermin pro Kalenderjahr, bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren sind es zwei. Lassen Sie sich jeden Termin eintragen – die Kontrolle selbst ist Kassenleistung und kostet Sie nichts, senkt Ihren Eigenanteil später aber deutlich. Ein verlorenes Bonusheft lässt sich übrigens oft rekonstruieren: Sprechen Sie uns an.
Der Heil- und Kostenplan
Bevor Zahnersatz gefertigt wird, erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan. Er ist Ihre Kostensicherheit – und gesetzlich vorgeschrieben.
- Befund und Planung. Wir untersuchen, besprechen die möglichen Versorgungen mit ihren Vor- und Nachteilen und halten die gewählte Lösung schriftlich fest.
- Sie erhalten den Plan. Darin stehen Befund, geplante Versorgung, der voraussichtliche Festzuschuss und Ihr verbleibender Eigenanteil.
- Ihre Kasse prüft. Sie reichen den Plan ein, die Krankenkasse bestätigt den Zuschuss. Das dauert in der Regel wenige Tage bis Wochen.
- Erst dann geht es los. Die Behandlung beginnt nach Genehmigung – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.
Was die Kasse trägt – und was nicht
In der Regel Kassenleistung
- Kontrolluntersuchungen (einmal jährlich, für das Bonusheft)
- Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderjahr
- Füllungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Wurzelkanalbehandlungen, sofern der Zahn erhaltungswürdig ist
- Systematische Parodontitis-Behandlung bei entsprechendem Befund
- Früherkennung und Prophylaxe für Kinder und Jugendliche (FU, IP1–IP5)
- Festzuschuss zum Zahnersatz nach Befund
Private Leistungen
- Professionelle Zahnreinigung – viele Kassen bezuschussen sie jedoch anteilig
- Bleaching und rein ästhetische Behandlungen
- Veneers
- Aligner-Behandlungen bei Erwachsenen
- Mehrkosten bei hochwertigeren Kronen, Brücken und Implantaten
- Kunststofffüllungen über den Leistungsumfang hinaus
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach Bonusprogrammen – viele erstatten die professionelle Zahnreinigung inzwischen ganz oder teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung kann Eigenanteile ebenfalls deutlich senken; sinnvoll ist sie allerdings nur, solange noch kein Behandlungsbedarf besteht.
Wenn der Eigenanteil nicht tragbar ist
Für Versicherte mit geringem Einkommen greift die Härtefallregelung: Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten der Regelversorgung vollständig. Maßgeblich sind Einkommensgrenzen, die jährlich angepasst werden – liegt Ihr Einkommen nur knapp darüber, ist eine anteilige Erstattung möglich (sogenannte gleitende Härtefallregelung).
Bitte sprechen Sie uns offen an, wenn die Kosten ein Problem darstellen. Das ist keine unangenehme Frage, sondern eine sachliche – und oft finden wir gemeinsam eine medizinisch sinnvolle Lösung, die zu Ihrer Situation passt.