Kosten & Kassenleistung

Wie sich Ihr Eigenanteil zusammensetzt – verständlich erklärt.

Kaum eine Frage beschäftigt Patientinnen und Patienten so sehr wie die nach den Kosten – und kaum ein Thema ist so unübersichtlich. Das liegt am System: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt beim Zahnersatz keinen prozentualen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag, der sich allein nach Ihrem Befund richtet.

Auf dieser Seite erklären wir, wie dieses System funktioniert, wovon die Höhe Ihres Eigenanteils abhängt und an welchen Stellen Sie ihn selbst beeinflussen können. Konkrete Zahlen für Ihren Fall stehen immer im Heil- und Kostenplan, den Sie vor jeder Behandlung von uns bekommen – ohne Ihre Zustimmung beginnt bei uns keine Behandlung, die Kosten verursacht.

Das Festzuschuss-Prinzip

Der wichtigste Satz zum Verständnis: Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Für denselben Befund zahlt die Kasse also immer denselben Betrag – unabhängig davon, ob Sie sich für die einfachste oder die hochwertigste Lösung entscheiden.

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Regelversorgung

Die medizinisch ausreichende Standardversorgung für Ihren Befund. Der Festzuschuss deckt hier den größten Teil der Kosten ab; es bleibt ein überschaubarer Eigenanteil.

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Gleichartige Versorgung

Die Regelversorgung, ergänzt um zusätzliche Leistungen – etwa eine Verblendung dort, wo die Kasse keine vorsieht. Sie erhalten denselben Festzuschuss und tragen die Mehrkosten.

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Andersartige Versorgung

Eine grundlegend andere Lösung als die Regelversorgung – zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, die Rechnung erfolgt nach privater Gebührenordnung.

Praktisch heißt das: Eine hochwertigere Versorgung kostet Sie die Differenz – nicht das Vielfache. Ob sich dieser Aufpreis in Ihrem Fall lohnt, besprechen wir offen und ohne Drängen. Mehr zu den Versorgungsformen finden Sie auf unserer Seite Zahnersatz.

Ihr Bonusheft – der wirksamste Hebel

Der Grundzuschuss beträgt seit Oktober 2020 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft nachweist, bekommt mehr:

60 % ohne Bonusheft
70 % nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge
75 % nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge

Dafür genügt bei Erwachsenen ein Untersuchungstermin pro Kalenderjahr, bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren sind es zwei. Lassen Sie sich jeden Termin eintragen – die Kontrolle selbst ist Kassenleistung und kostet Sie nichts, senkt Ihren Eigenanteil später aber deutlich. Ein verlorenes Bonusheft lässt sich übrigens oft rekonstruieren: Sprechen Sie uns an.

Der Heil- und Kostenplan

Bevor Zahnersatz gefertigt wird, erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan. Er ist Ihre Kostensicherheit – und gesetzlich vorgeschrieben.

  1. Befund und Planung. Wir untersuchen, besprechen die möglichen Versorgungen mit ihren Vor- und Nachteilen und halten die gewählte Lösung schriftlich fest.
  2. Sie erhalten den Plan. Darin stehen Befund, geplante Versorgung, der voraussichtliche Festzuschuss und Ihr verbleibender Eigenanteil.
  3. Ihre Kasse prüft. Sie reichen den Plan ein, die Krankenkasse bestätigt den Zuschuss. Das dauert in der Regel wenige Tage bis Wochen.
  4. Erst dann geht es los. Die Behandlung beginnt nach Genehmigung – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.

Was die Kasse trägt – und was nicht

In der Regel Kassenleistung

  • Kontrolluntersuchungen (einmal jährlich, für das Bonusheft)
  • Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderjahr
  • Füllungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Wurzelkanalbehandlungen, sofern der Zahn erhaltungswürdig ist
  • Systematische Parodontitis-Behandlung bei entsprechendem Befund
  • Früherkennung und Prophylaxe für Kinder und Jugendliche (FU, IP1–IP5)
  • Festzuschuss zum Zahnersatz nach Befund

Private Leistungen

  • Professionelle Zahnreinigung – viele Kassen bezuschussen sie jedoch anteilig
  • Bleaching und rein ästhetische Behandlungen
  • Veneers
  • Aligner-Behandlungen bei Erwachsenen
  • Mehrkosten bei hochwertigeren Kronen, Brücken und Implantaten
  • Kunststofffüllungen über den Leistungsumfang hinaus

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach Bonusprogrammen – viele erstatten die professionelle Zahnreinigung inzwischen ganz oder teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung kann Eigenanteile ebenfalls deutlich senken; sinnvoll ist sie allerdings nur, solange noch kein Behandlungsbedarf besteht.

Wenn der Eigenanteil nicht tragbar ist

Für Versicherte mit geringem Einkommen greift die Härtefallregelung: Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten der Regelversorgung vollständig. Maßgeblich sind Einkommensgrenzen, die jährlich angepasst werden – liegt Ihr Einkommen nur knapp darüber, ist eine anteilige Erstattung möglich (sogenannte gleitende Härtefallregelung).

Bitte sprechen Sie uns offen an, wenn die Kosten ein Problem darstellen. Das ist keine unangenehme Frage, sondern eine sachliche – und oft finden wir gemeinsam eine medizinisch sinnvolle Lösung, die zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zu Kosten

Was ist ein Festzuschuss beim Zahnersatz?
Der Festzuschuss ist ein fester Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zum Zahnersatz beisteuert. Entscheidend ist dabei allein der Befund – also der Zustand Ihres Gebisses –, nicht die Versorgung, für die Sie sich entscheiden. Wer sich für eine aufwendigere Lösung als die Regelversorgung entscheidet, erhält denselben Zuschuss und trägt die Mehrkosten selbst. Der Zuschuss beträgt seit Oktober 2020 grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Wie viel bringt mir das Bonusheft?
Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent, wenn Sie fünf Jahre in Folge zur Kontrolle waren. Nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge sind es 75 Prozent. Erwachsene benötigen dafür einen Untersuchungstermin pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren zwei pro Jahr. Lassen Sie sich jeden Kontrolltermin im Bonusheft eintragen – das kostet nichts und senkt später Ihren Eigenanteil spürbar.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan ist eine schriftliche Aufstellung, die Sie vor jeder Zahnersatzbehandlung von uns erhalten. Darin stehen der Befund, die geplante Versorgung, der voraussichtliche Festzuschuss Ihrer Kasse und Ihr verbleibender Eigenanteil. Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein, die ihn prüft und genehmigt. Erst danach beginnt die Behandlung – Sie wissen also vorher, was auf Sie zukommt.
Was übernimmt die Krankenkasse nicht?
Leistungen, die über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgehen, sind privat zu tragen. Dazu zählen unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Bleaching und andere rein ästhetische Behandlungen, Veneers sowie in der Regel Aligner-Behandlungen bei Erwachsenen. Auch bei Kronen, Brücken und Implantaten entstehen Eigenanteile, sobald die Versorgung über die Regelversorgung hinausgeht. Was in Ihrem Fall Kassenleistung ist und was nicht, sagen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn.
Was passiert, wenn ich mir den Eigenanteil nicht leisten kann?
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung: Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten der Regelversorgung vollständig. Maßgeblich sind Einkommensgrenzen, die jährlich angepasst werden; auch bei knapp darüber liegendem Einkommen ist eine anteilige Erstattung möglich. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, welche Versorgung medizinisch sinnvoll und für Sie tragbar ist.

Fragen zu Ihrem Eigenanteil?

Wir rechnen Ihnen Ihre Möglichkeiten in Ruhe durch – bevor Sie sich entscheiden.